Go-to-Market-Gutschein: Bis zu 35.000 € für deinen Prototyp

Du hast eine Idee für ein digitales Produkt und brauchst externe Kompetenz, um daraus einen Prototyp zu machen? Das Land NRW und die EU übernehmen bis zu 70 % deiner Kosten.

Was gefördert wird

Der Go-to-Market-Gutschein (EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027) fördert die Entwicklung eines Prototyps für ein digitales Produkt — mit bis zu 50.000 € förderfähigen Ausgaben und einer Förderquote von 70 %. Das bedeutet: maximal 35.000 € Zuschuss, nicht rückzahlbar.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Softwareentwicklung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, UI/UX
  • Geschäftsmodellentwicklung, Markt- und Zielgruppenanalysen
  • Marketing- und Vertriebsstrategie
  • Coaching- und Beratungsleistungen während der Umsetzung

Wer antragsberechtigt ist

  • Nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen
  • Gründung maximal 3 Jahre zurückliegend
  • Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen

Warum die meisten Anträge scheitern

Nicht an der Idee — sondern an der Antragsstellung und am fehlenden Coaching während der Umsetzung. Genau das ist Pflichtbestandteil der Förderung: Ohne begleitenden Coach und Branchen-Mentor kein Gutschein.

Was Innovation Club DACH übernimmt

Über unser Partnernetzwerk aus geprüften Beratern begleiten wir dich durch den gesamten Prozess:

  • Antragsstellung — Beratung zur Förderfähigkeit und Antragstellung über das EFRE.NRW-Portal
  • Coaching während der Prototypenphase — der geförderte, verpflichtende Teil der Maßnahme
  • Entwicklungspartner — Zugang zu geprüften Partnern für Software, Hardware und Produktdesign

Frist

Anträge werden laufend bearbeitet — Einreichfrist: 31. Oktober 2026.


Jetzt Erstgespräch vereinbaren →

FAQ

Häufige Fragen zum Go-to-Market-Gutschein

Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 35.000 €. Das entspricht einer Förderquote von 70 % bei bis zu 50.000 € förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar.

Wer ist antragsberechtigt?
Nicht börsennotierte Kleinstunternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt.

Was wird gefördert?
Die Entwicklung eines Prototyps für ein digitales Produkt, zum Beispiel Software- und Hardwareentwicklung, Produktdesign, Marktanalysen sowie Coaching und Beratung während der Umsetzung.

Bis wann kann ich den Antrag einreichen?
Anträge werden laufend bearbeitet, die Einreichfrist ist der 31. Oktober 2026.

Kontakt

Beratung zum Go-to-Market-Gutschein

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Beratung anfragen: Nachricht senden, wir melden uns

Weitere Programme finden Sie in der Übersicht Förderprogramme.