BAFA-Förderung für Unternehmensberatung: Zuschuss für KMU

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Zuschuss für Ihre Unternehmensberatung, begleitet von gelisteten BAFA-Beratern.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Beratung anfragen: Nachricht senden, wir melden uns

Voraussetzungen

Wer kann die BAFA-Beratungsförderung nutzen?

Die BAFA-Förderung für Beratung bezuschusst Unternehmensberatungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und wird vom Bundeswirtschaftsministerium und dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert. Als gelistete BAFA-Berater begleiten wir Sie bei Antrag, Beratung und Bericht.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition. Jedes Unternehmen kann innerhalb der Richtlinie höchstens fünf Beratungen gefördert bekommen, davon nicht mehr als zwei pro Jahr. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Junge Unternehmen, deren Gründung weniger als ein Jahr zurückliegt, müssen zusätzlich ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen, frühestens drei Monate vor der Antragstellung.

Seit dem 15. November 2025 gilt: Wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, erhält den Zuschuss auf Basis des gezahlten Brutto-Rechnungsbetrags.

Ablauf

So läuft die BAFA-Förderung ab

  1. Antrag online stellen: Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital im Portal, es sind nur Firmendaten erforderlich.
  2. Informationsschreiben abwarten: Die Beratung darf erst danach beginnen. Schon der Vertragsabschluss mit dem Berater zählt als Beginn.
  3. Beratung durchführen: Der Berater erstellt einen Beratungsbericht.
  4. Verwendungsnachweis einreichen: spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens, unter anderem mit Beratungsbericht, Rechnung und Kontoauszug.
  5. Prüfung und Auszahlung: Die Leitstelle prüft die Unterlagen, das BAFA bewilligt und zahlt den Zuschuss aus.
Unterstützung

Was wir für Sie übernehmen

Als gelistete BAFA-Berater prüfen wir mit Ihnen vorab, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, begleiten Sie durch Antrag und Beratung und erstellen den Beratungsbericht für Ihren Verwendungsnachweis.

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die aktuellen Bedingungen finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Programme finden Sie in der Übersicht Förderprogramme.

FAQ

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Wie viele Beratungen kann ein Unternehmen fördern lassen?
Innerhalb der Richtlinie höchstens fünf Beratungen, davon nicht mehr als zwei pro Jahr. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Wann darf die Beratung beginnen?
Erst nach Erhalt des Informationsschreibens. Schon der Vertragsabschluss mit dem Berater zählt als Beginn der Beratung.

Wie lange habe ich Zeit für den Verwendungsnachweis?
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens.

Was gilt für junge Unternehmen?
Wer weniger als ein Jahr gegründet ist, muss vor dem Verwendungsnachweis ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen.