Forschungszulage für innovative Unternehmen

Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung

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Überblick

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE). Sie wurde mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) vom 14. Dezember 2019 eingeführt, um den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.

Jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf die Zulage, unabhängig von Größe, Rechtsform, Branche und Gewinnsituation. Voraussetzung ist ein begünstigtes FuE-Vorhaben, das nach dem 1. Januar 2020 durchgeführt wird.

Förderfähige Kosten

Was wird gefördert?

Bei der Eigenforschung sind förderfähig:

  • der Bruttoarbeitslohn der Arbeitnehmer, die im FuE-Vorhaben beschäftigt sind
  • der förderfähige Eigenaufwand
  • Wertminderungen beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wenn sie ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden

Bei der Auftragsforschung werden 70 Prozent des Entgelts berücksichtigt.

Ablauf

So läuft die Forschungszulage ab

  1. Bescheinigung beantragen: Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet in einem digitalen, zweistufigen Verfahren, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.
  2. Antrag beim Finanzamt: Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beantragen Sie die Festsetzung der Zulage über „Mein ELSTER“.
  3. Auszahlung über die Steuer: Die Zulage wird auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet, ein Überschuss wird erstattet.
Unterstützung

Was wir für Sie übernehmen

Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Innovationsprojekte als FuE-Vorhaben in Frage kommen, und bereiten die Unterlagen für die Bescheinigung vor.

Fördersätze und Höchstbeträge können sich ändern. Die aktuellen Angaben finden Sie beim Bundesfinanzministerium und bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.

Weitere Programme finden Sie in der Übersicht Förderprogramme.

FAQ

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Gilt die Forschungszulage nur für KMU?
Nein. Jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland hat einen Rechtsanspruch, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.

Muss mein Unternehmen Gewinn machen?
Nein, die Zulage ist unabhängig von der Gewinnsituation. Sie wird auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet, ein Überschuss wird erstattet.

Wer entscheidet, ob mein Vorhaben förderfähig ist?
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) in einem digitalen, zweistufigen Verfahren. Danach beantragen Sie die Zulage beim Finanzamt.

Für welche Vorhaben gilt die Zulage?
Für begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die nach dem 1. Januar 2020 durchgeführt werden.