Forschungszulage für innovative Unternehmen
Steuerliche Förderung für Forschung und EntwicklungSteuerliche Förderung für Ihre Forschung und Entwicklung.
Steuerliche Förderung für Ihre Forschung und Entwicklung.
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE). Sie wurde mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) vom 14. Dezember 2019 eingeführt, um den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.
Jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf die Zulage, unabhängig von Größe, Rechtsform, Branche und Gewinnsituation. Voraussetzung ist ein begünstigtes FuE-Vorhaben, das nach dem 1. Januar 2020 durchgeführt wird.
Bei der Eigenforschung sind förderfähig:
Bei der Auftragsforschung werden 70 Prozent des Entgelts berücksichtigt.
Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Innovationsprojekte als FuE-Vorhaben in Frage kommen, und bereiten die Unterlagen für die Bescheinigung vor.
Fördersätze und Höchstbeträge können sich ändern. Die aktuellen Angaben finden Sie beim Bundesfinanzministerium und bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
Weitere Programme finden Sie in der Übersicht Förderprogramme.
Gilt die Forschungszulage nur für KMU?
Nein. Jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland hat einen Rechtsanspruch, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.
Muss mein Unternehmen Gewinn machen?
Nein, die Zulage ist unabhängig von der Gewinnsituation. Sie wird auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet, ein Überschuss wird erstattet.
Wer entscheidet, ob mein Vorhaben förderfähig ist?
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) in einem digitalen, zweistufigen Verfahren. Danach beantragen Sie die Zulage beim Finanzamt.
Für welche Vorhaben gilt die Zulage?
Für begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die nach dem 1. Januar 2020 durchgeführt werden.