Du hast eine Idee für ein digitales Produkt und brauchst externe Kompetenz, um daraus einen Prototyp zu machen? Das Land NRW und die EU übernehmen bis zu 70 % deiner Kosten.
Der Go-to-Market-Gutschein (EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027) fördert die Entwicklung eines Prototyps für ein digitales Produkt — mit bis zu 50.000 € förderfähigen Ausgaben und einer Förderquote von 70 %. Das bedeutet: maximal 35.000 € Zuschuss, nicht rückzahlbar.
Förderfähig sind unter anderem:
Nicht an der Idee — sondern an der Antragsstellung und am fehlenden Coaching während der Umsetzung. Genau das ist Pflichtbestandteil der Förderung: Ohne begleitenden Coach und Branchen-Mentor kein Gutschein.
Über unser Partnernetzwerk aus geprüften Beratern begleiten wir dich durch den gesamten Prozess:
Anträge werden laufend bearbeitet — Einreichfrist: 31. Oktober 2026.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 35.000 €. Das entspricht einer Förderquote von 70 % bei bis zu 50.000 € förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar.
Wer ist antragsberechtigt?
Nicht börsennotierte Kleinstunternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt.
Was wird gefördert?
Die Entwicklung eines Prototyps für ein digitales Produkt, zum Beispiel Software- und Hardwareentwicklung, Produktdesign, Marktanalysen sowie Coaching und Beratung während der Umsetzung.
Bis wann kann ich den Antrag einreichen?
Anträge werden laufend bearbeitet, die Einreichfrist ist der 31. Oktober 2026.
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Weitere Programme finden Sie in der Übersicht Förderprogramme.