GRW in NRW (früher RWP): Zuschüsse für Investitionen und Beratung
Regionale Wirtschaftsförderung in Nordrhein-WestfalenDas RWP heißt jetzt GRW: Zuschüsse für Investitionen und Beratung von KMU in NRW.
Das RWP heißt jetzt GRW: Zuschüsse für Investitionen und Beratung von KMU in NRW.
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) wurde zum Jahreswechsel in GRW umbenannt, mit mehr Fördermöglichkeiten und den gleichen Ansprechpersonen. Die GRW ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Artikel 91a Grundgesetz).
Ziele sind, Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, Standortnachteile auszugleichen und den Wandel zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen. Die Förderperiode läuft von 2022 bis 2027.
Gefördert werden gewerbliche Investitionen von Unternehmen aller Größen: die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten, die Erweiterung der Produktionsvielfalt, Umwelt- und Energieeffizienzmaßnahmen sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Branchen auf der Liste nicht förderfähiger Wirtschaftszweige sind ausgeschlossen.
Die Zuschüsse hängen von Unternehmensgröße und Fördergebiet ab (C1, C2, D):
In C-Gebieten ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufstockung um fünf Prozentpunkte möglich. Nach der De-minimis-Regelung liegen die Sätze bei 45 % (klein), 35 % (mittel) und 20 % (groß).
Das Vorhaben muss im ausgewiesenen Fördergebiet in NRW liegen, und die wirtschaftliche Tätigkeit muss dauerhaft als Haupttätigkeit in der Betriebsstätte ausgeübt werden. Anlaufstelle für Beratung und Bewilligung ist die NRW.BANK, die Antragsteller kostenfrei individuell berät. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Als RWP-Berater prüfen wir mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, und bereiten die Antragstellung mit Ihnen vor. Die aktuellen Bedingungen finden Sie beim Wirtschaftsministerium NRW.
Weitere Programme finden Sie in der Übersicht Förderprogramme.